Verwaltungsgerichtshof
14.05.1997
96/03/0173
GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 2
Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.