Verwaltungsgerichtshof
20.03.1996
96/03/0042
GRS wie VwGH E 1994/12/14 94/03/0151 5
Gerade der Umstand, daß ein Lenker trotz der Verhängung von Verwaltungsstrafen weiterhin gleichartige Verwaltungsübertretungen begeht, kann den Schluß zulassen, daß er derzeit nicht Gewähr für die Erfüllung der für das Taxigewerbe bestehenden Anforderungen bietet.