Verwaltungsgerichtshof
31.01.1996
96/03/0004
GRS wie VwGH E 1995/07/12 95/03/0003 4
Aus Paragraph 13, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994 ergibt sich, daß auf die - ununterbrochene - Vertrauenswürdigkeit (zumindest) innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erlassung des angefochtenen Bescheides abzustellen ist. Auch ein vor diesem Fünfjahreszeitraum gesetztes Verhalten ist daher beachtlich, wenn es in der Weise ausstrahlt, daß es allein oder in Verbindung mit anderen Umständen (hier: unbefugter Waffenbesitz) in bezug auf diesen Zeitraum der Annahme der Vertrauenswürdigkeit entgegengestanden ist (Hinweis E 25.3.1992, 91/03/0257).