Verwaltungsgerichtshof
28.02.1997
96/02/0562
GRS wie VwGH E 1994/04/22 94/02/0108 2
Ist die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten auf Grund seines situationsbezogenen Verhaltens in Ansehung seiner Meldepflicht nach Paragraph 4, Absatz 5, StVO zu bejahen, steht dem auch die von ihm behauptete Gehirnerschütterung nicht entgegen (Hinweis E 25.9.1991, 90/02/0217).