Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1997

Geschäftszahl

96/02/0481

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/19/0327 2

(hier: Teilweise Zurückziehung der Beschwerde der mitbeteiligten Partei).

Stammrechtssatz

Auch bei Entscheidungen über den Kostenersatz gem Paragraph 79 a, AVG ist der Fall der Bekämpfung mehrerer Verwaltungsakte durch mehrere Bf in einer Beschwerde so zu beurteilen, wie wenn jeder der Verwaltungsakte in einer gesonderten Beschwerde angefochten worden wäre (Hinweis E 10.10.1990, 89/03/0257, 0258).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

96/02/0482 E 28. Februar 1997