Verwaltungsgerichtshof
28.02.1997
96/02/0481
GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/19/0327 2
(hier: Teilweise Zurückziehung der Beschwerde der mitbeteiligten Partei).
Auch bei Entscheidungen über den Kostenersatz gem Paragraph 79 a, AVG ist der Fall der Bekämpfung mehrerer Verwaltungsakte durch mehrere Bf in einer Beschwerde so zu beurteilen, wie wenn jeder der Verwaltungsakte in einer gesonderten Beschwerde angefochten worden wäre (Hinweis E 10.10.1990, 89/03/0257, 0258).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/02/0482 E 28. Februar 1997