Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1997

Geschäftszahl

96/02/0481

Rechtssatz

Im Grunde des Artikel 131, Absatz eins, Ziffer 2, VwGG ist auch der Kostenspruch des angefochtenen Bescheides auf Grund der Beschwerde des zuständigen Bundesministers einer Übrprüfung durch den VwGH zugänglich.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

96/02/0482 E 28. Februar 1997