Verwaltungsgerichtshof
24.01.1997
96/02/0467
GRS wie 85/03/0138 E 1. April 1987 RS 4
Für die Rechtmäßigkeit der Kostenvorschreibung nach Paragraph 89 a, Absatz 7, StVO ist es nicht von Bedeutung, wenn zu Unrecht Absatz 2, dieses Paragraphen statt Absatz 3, als Grundlage für die Abschleppung des Fahrzeuges zitiert wurde.