Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1996

Geschäftszahl

96/02/0463

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/16 91/07/0084 3

hier: Vorwurf, die Beh gehe davon aus, der Beamte im Dienst habe immer Recht, womit der Schwenk vom Rechtsstaat zum Polizeistaat vollzogen sei).

Stammrechtssatz

Auch das Vorliegen allgemeiner öffentlicher Kritik (hier: Hinweis des Beleidigenden auf die in der Literatur und seitens des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte angeblich geübte Kritik am österreichischen Zusammenlegungsverfahren) rechtfertigt nicht eine in den Bereich der Schmähung behördlichen Vorgehens abgeleitende Schreibweise.