Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1996

Geschäftszahl

96/02/0325

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/08 94/02/0112 2

Stammrechtssatz

War die Verkehrsbeeinträchtigung iSd Paragraph 89 a, Absatz 2, StVO bereits zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges (hier: durch das Hineinragen in die Ladezone) vorhersehbar, entspricht die Vorschreibung des Ersatzes der Kosten der Entfernung dem Paragraph 89 a, Absatz 7, StVO.