Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1996

Geschäftszahl

96/02/0325

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/02/0322 2

Stammrechtssatz

Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organ ist es zuzubilligen, eine Behinderung von Verkehrsteilnehmern richtig zu beobachten (Hinweis E 23.9.1992, 90/03/0250).