Verwaltungsgerichtshof
21.03.1997
96/02/0027
GRS wie VwGH E 1993/01/27 92/03/0017 1
Auch wenn über mehrere Übertretungen in einer gemeinsamen Bescheidausfertigung abgesprochen wird, handelt es sich um mehrere Bescheide, die über verschiedene Taten - also über verschiedene Sachen - absprechen. Eine gemeinsame Bescheidausfertigung ist zulässig.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/02/0028