Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1997

Geschäftszahl

96/01/1224

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0013 E 25. Februar 1987 VwSlg 12409 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn die Behörde die Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG stillschweigend als gegeben voraussetzt, kann sie im Rahmen der Ausübung des freien Ermessens gemäß Paragraph 11, StbG eine strafgerichtliche Verurteilung berücksichtigen und als Grund für die Ablehnung des Antrages heranziehen.