Verwaltungsgerichtshof
03.09.1997
96/01/0479
GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/18/0339 1
Die Sanierung einer gesetzwidrigen Hinterlegung iSd Paragraph 17, Absatz 3, vierter Satz ZustG tritt auch dann ein, wenn der Empfänger nach seiner Rückkehr an die Abgabestelle an dem Tag, an dem die Abholung iSd Paragraph 17, Absatz 3, letzter Halbsatz ZustG möglich wäre, oder vorher die Abgabestelle wieder verläßt.