Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.1997

Geschäftszahl

96/01/0479

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/25 92/18/0339 1

Stammrechtssatz

Die Sanierung einer gesetzwidrigen Hinterlegung iSd Paragraph 17, Absatz 3, vierter Satz ZustG tritt auch dann ein, wenn der Empfänger nach seiner Rückkehr an die Abgabestelle an dem Tag, an dem die Abholung iSd Paragraph 17, Absatz 3, letzter Halbsatz ZustG möglich wäre, oder vorher die Abgabestelle wieder verläßt.