Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1997

Geschäftszahl

96/01/0223

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/05/22 96/01/0090 2

Stammrechtssatz

Eine "vierjährige durchgehende Beschäftigung beim selben Dienstgeber mit entsprechendem Dienstzeugnis" stellt für sich allein keinen besonders berücksichtigungswürdigen Grund iSd Paragraph 10, Absatz 3, StbG 1985 dar.