Verwaltungsgerichtshof
22.05.1996
96/01/0090
Eine "vierjährige durchgehende Beschäftigung beim selben Dienstgeber mit entsprechendem Dienstzeugnis" stellt für sich allein keinen besonders berücksichtigungswürdigen Grund iSd Paragraph 10, Absatz 3, StbG 1985 dar.