Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1999

Geschäftszahl

95/21/0931

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2382/77 E 9. November 1977 VwSlg 9425 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Antragsbedürftige Verwaltungsakte dürfen von der Behörde nicht von Amts wegen gesetzt werden; geschieht es dennoch, so ist der Verwaltungsakt rechtswidrig.