Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1998

Geschäftszahl

95/21/0912

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/19 92/07/0070 2

Stammrechtssatz

Parteienerklärungen sind im Zweifel so auszulegen, daß die diese abgebende Partei nicht um ihren Rechtschutz gebracht wird.