Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.1995

Geschäftszahl

95/21/0659

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/30 95/18/0869 3

(hier Paragraph 6, Absatz 3, AufenthaltsG 1992 heranzuziehen)

Stammrechtssatz

Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung nach Paragraph 3, AufenthaltsG 1992 führt nicht dazu, daß Paragraph 13, Absatz eins und Paragraph 6, Absatz 2, AufenthaltsG 1992 nicht anzuwenden wären.