Verwaltungsgerichtshof
20.03.1996
95/21/0482
Ausführungen zum Gesichertsein des Lebensunterhaltes einer vierköpfigen Familie bei einem monatlichen Nettogesamteinkommen des Fremden (als Alleinverdiener) von S 11858,-- zuzüglich eines monatlichen Sonderzahlungsanspruches von S 3468,-- und einem Sparguthaben von S 150000,-- unter Gegenüberstellung einer monatlichen Miete von S 2660,--.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/21/0481 E 20. März 1996