Verwaltungsgerichtshof
21.02.1996
95/21/0459
GRS wie VwGH E 1995/09/07 95/18/1197 1
Die bloße Stellung eines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung vermag dem Fremden - abgesehen von der Verlängerung der Geltungsdauer der Bewilligung um sechs Wochen - kein Aufenthaltsrecht zu verschaffen (Hinweis E 13.1.1994, 93/18/0583).