Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1997

Geschäftszahl

95/21/0379

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/18/0213 5

Stammrechtssatz

Anläßlich der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist auf allfällige einer Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entgegenstehende Umstände nicht Bedacht zu nehmen (Hinweis E 14.4.1993, 93/18/0131-0133).