Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1995

Geschäftszahl

95/21/0125

Rechtssatz

Für die Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes wird nicht das Vorliegen mehrerer rechtskräftiger gerichtlicher Verurteilungen gefordert, sondern die Erfüllung des Tatbestandes des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer eins, FrG 1993.