Verwaltungsgerichtshof
17.05.1995
95/21/0125
Für die Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes wird nicht das Vorliegen mehrerer rechtskräftiger gerichtlicher Verurteilungen gefordert, sondern die Erfüllung des Tatbestandes des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer eins, FrG 1993.