Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1995

Geschäftszahl

95/21/0109

Rechtssatz

Die Zustellfiktion iSd letzten Satzes des Paragraph 17, Absatz 3, ZustG hat auch zur Voraussetzung, daß ein Versuch der Zustellung an der Abgabestelle erfolgt ist.