Verwaltungsgerichtshof
17.05.1995
95/21/0103
Der Hinweis auf allgemein gehaltene Medienberichte sowie die Jahresberichte von Amnesty International reicht nicht aus, um eine aktuelle, individuell gegen den Fremden gerichtete Bedrohung iSd Paragraph 37, Absatz eins, FrG 1993 erkennen zu lassen.