Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.1996

Geschäftszahl

95/21/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/09/28 95/18/0668 1

Stammrechtssatz

Die Heranziehung des Maßstabes des Sozialhilferechtes des betreffenden Bundeslandes zur Beurteilung der Frage des nicht gesicherten Unterhaltes für die Geltungsdauer der Bewilligung iSd Paragraph 5, Absatz eins, AufenthaltsG 1992 begegnet keinen Bedenken (Hinweis E 10.2.1993, 93/18/0549).