Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1995

Geschäftszahl

95/21/0008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/17 95/21/0103 2

Stammrechtssatz

Der Hinweis auf allgemein gehaltene Medienberichte sowie die Jahresberichte von Amnesty International reicht nicht aus, um eine aktuelle, individuell gegen den Fremden gerichtete Bedrohung iSd Paragraph 37, Absatz eins, FrG 1993 erkennen zu lassen.