Verwaltungsgerichtshof
28.06.1995
95/21/0001
GRS wie VwGH E 1993/05/03 93/18/0189 1
Die Ausweisung nach Paragraph 17, Absatz eins, FrG erfordert nicht die Betretung des Fremden innerhalb eines Monates ab der Einreise. Es genügt vielmehr der unrechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet und die Bedachtnahme auf Paragraph 19, FrG.