Verwaltungsgerichtshof
19.06.1997
95/20/0426
Der Umstand, daß der an Verfolgungswahn (paranoiden Tendenzen) leidende Bf (hier: drei) geladene und schußbereite Waffen zum Schutz vor nicht objektivierbaren, bloß in seiner Einbildung existierenden Gefahren (hier ua von seinem Radio ausgehende "Mörderstrahlen") frei herumliegen hat, rechtfertigt Befürchtung einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen.