Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1995

Geschäftszahl

95/20/0402

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0039 B 8. April 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Die vom Parteienvertreter übersehene irrige Angabe des Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Verschulden im Sinne des Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 2, VwGG dar.