Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1995

Geschäftszahl

95/20/0255

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/01/0187 E 21. Juni 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Verhängung eines Waffenverbotes gemäß Paragraph 12, Absatz eins, WaffG hat die Behörde die Frage der Verlässlichkeit nicht zu prüfen.