Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1995

Geschäftszahl

95/20/0255

Rechtssatz

Der Begriff des "Mißbrauchs" einer Waffe ist keineswegs restriktiv iSd Abgabe von Schüssen zu verstehen (hier: Waffenhehlerei als mißbräuchliche Verwendung).