Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.1996

Geschäftszahl

95/20/0142

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/18 93/01/0870 3

(hier: Freispruch vom Strafvorwurf des Paragraph 279, StGB)

Stammrechtssatz

Die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen ist nicht nur in bezug auf ein Verhalten anzunehmen, das zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt hat (Hinweis E 18.12.1991, 91/01/0128).