Verwaltungsgerichtshof
06.02.1996
95/20/0019
Paragraph 18, Absatz 2, AVG zweiter Satz ist iSd Einsatzes neuer technischer Möglichkeiten, wie zB automationsunterstützte Datenverarbeitung, zu verstehen. "Sichergestellt ist" bedeutet, daß zum Zeitpunkt der Genehmigung der Genehmigende eigenhändig einen Vorgang setzt, welcher einerseits die genehmigte Erledigung in der Zukunft jederzeit dem Genehmigenden zurechenbar und andererseits die genehmigte Erledigung faktisch unabänderlich macht. Sichergestellt bedeutet aber auch, daß im nachhinein keine Zweifel über den Genehmigungsvorgang aus dem zu beurteilenden Schriftstück entstehen dürfen.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/20/0375 E 11. Dezember 1997