Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1997

Geschäftszahl

95/19/1472

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/22 95/19/0564 1

Stammrechtssatz

Die Erteilung eines Vollstreckungsaufschubes hinsichtlich eines Aufenthaltsverbotes bedeutet jedenfalls nicht, daß sich der Fremde nunmehr rechtmäßig im Inland aufhält (Hinweis E 14.12.1995, 95/19/1287).