Verwaltungsgerichtshof
27.02.1998
95/19/1098
GRS wie VwGH E 1996/05/22 95/21/0429 1
Bei der Familienbeihilfe gem Paragraph 2, ff FamLAG handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch, der bei der Beurteilung gem Paragraph 5, Absatz eins, AufenthaltsG 1992 zu berücksichtigen ist (Hinweis E 14.12.1995, 95/19/0465).
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 95/19/1099 - 95/19/1100