Verwaltungsgerichtshof
24.01.1997
95/19/0895
GRS wie VwGH E 1995/05/30 95/18/0869 3
Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung nach Paragraph 3, AufenthaltsG 1992 führt nicht dazu, daß Paragraph 13, Absatz eins und Paragraph 6, Absatz 2, AufenthaltsG 1992 nicht anzuwenden wären.