Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.1997

Geschäftszahl

95/19/0844

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1334/48 E 10. Juni 1950 VwSlg 1512 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Ergeht über den Anspruch, der mit dem angeführten Bescheid abgelehnt wurde, ein neuer Bescheid, so ist das Verfahren vor dem VwGH auch dann einzustellen, wenn der neue Bescheid den Anspruch abgelehnt hat.