Verwaltungsgerichtshof
22.02.1996
95/19/0564
Die Erteilung eines Vollstreckungsaufschubes hinsichtlich eines Aufenthaltsverbotes bedeutet jedenfalls nicht, daß sich der Fremde nunmehr rechtmäßig im Inland aufhält (Hinweis E 14.12.1995, 95/19/1287).