Verwaltungsgerichtshof
11.01.1996
95/18/1354
Artikel 14, Absatz eins, des Beschlusses des Assoziationsrates EWG - Türkei Nr 1 aus 1980, macht deutlich, daß die die Beschäftigung und Freizügigkeit türkischer Arbeitnehmer regelnden Bestimmungen (Abschnitt 1 des Kapitel römisch zwei des Bechlusses) der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht entgegenstehen, wenn es aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt ist.