Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.1995

Geschäftszahl

95/18/1145

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/04 94/18/0206 2

Stammrechtssatz

War der ohnedies nur verhältnismäßig kurze Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet zum überwiegenden Teil rechtswidrig, kann daraus und aus der beruflichen Tätigkeit abgeleiteten Integration kaum Bedeutung zukommen (Hinweis E 14.4.1993, 93/18/0103).