Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1997

Geschäftszahl

95/18/0963

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/09/28 95/18/0668 1

Stammrechtssatz

Die Heranziehung des Maßstabes des Sozialhilferechtes des betreffenden Bundeslandes zur Beurteilung der Frage des nicht gesicherten Unterhaltes für die Geltungsdauer der Bewilligung iSd Paragraph 5, Absatz eins, AufenthaltsG 1992 begegnet keinen Bedenken (Hinweis E 10.2.1993, 93/18/0549).