Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1996

Geschäftszahl

95/18/0932

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/04/28 95/18/0660 2

Stammrechtssatz

Die Nichtvorlage eines gültigen Reisepasses gleichzeitig mit dem Antrag nach dem AufenthaltsG 1992 stellt keinen inhaltlichen Mangel des Antrages dar.