Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.02.1996

Geschäftszahl

95/18/0861

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/08 95/18/1215 2

Stammrechtssatz

Den für die Einreise und den Aufenthalt von Fremden getroffenen Regelungen und deren Befolgung durch den Normadressaten kommt aus der Sicht des Schutzes und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Artikel 8, Absatz 2, MRK) ein sehr hoher Stellenwert zu (Hinweis E 23.11.1995, 95/18/1353).