Verwaltungsgerichtshof
29.02.1996
95/18/0861
GRS wie VwGH E 1996/02/08 95/18/1215 2
Den für die Einreise und den Aufenthalt von Fremden getroffenen Regelungen und deren Befolgung durch den Normadressaten kommt aus der Sicht des Schutzes und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Artikel 8, Absatz 2, MRK) ein sehr hoher Stellenwert zu (Hinweis E 23.11.1995, 95/18/1353).