Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1995

Geschäftszahl

95/18/0838

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/06 94/18/0631 1

(hier: Es kam zur Fristversäumung, da der Fremde den Militärdienst in Bosnien ableistete)

Stammrechtssatz

Aus welchen Gründen der Fremde die Frist des Paragraph 13, Absatz eins, AufenthaltsG 1992 zur Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung versäumt hat - dem Beschwerdevorbringen zufolge lag eine verkehrsunfallbedingte schwere Verletzung mit anschließendem Krankenhausaufenthalt vor - ist für ein Verfahren betreffend die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach der genannten Bestimmung ohne rechtliche Relevanz.