Verwaltungsgerichtshof
18.05.1995
95/18/0838
GRS wie VwGH E 1994/10/06 94/18/0631 1
(hier: Es kam zur Fristversäumung, da der Fremde den Militärdienst in Bosnien ableistete)
Aus welchen Gründen der Fremde die Frist des Paragraph 13, Absatz eins, AufenthaltsG 1992 zur Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung versäumt hat - dem Beschwerdevorbringen zufolge lag eine verkehrsunfallbedingte schwere Verletzung mit anschließendem Krankenhausaufenthalt vor - ist für ein Verfahren betreffend die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach der genannten Bestimmung ohne rechtliche Relevanz.