Verwaltungsgerichtshof
28.09.1995
95/18/0668
Die Heranziehung des Maßstabes des Sozialhilferechtes des betreffenden Bundeslandes zur Beurteilung der Frage des nicht gesicherten Unterhaltes für die Geltungsdauer der Bewilligung iSd Paragraph 5, Absatz eins, AufenthaltsG 1992 begegnet keinen Bedenken (Hinweis E 10.2.1993, 93/18/0549).