Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1995

Geschäftszahl

95/18/0660

Rechtssatz

Die Nichtvorlage eines gültigen Reisepasses gleichzeitig mit dem Antrag nach dem AufenthaltsG 1992 stellt keinen inhaltlichen Mangel des Antrages dar.