Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1995

Geschäftszahl

95/18/0337

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/19 93/18/0582 2

Stammrechtssatz

Die Beurteilung, daß eine Ehe rechtsmißbräuchlich, weil ausschließlich zwecks Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen, eingegangen worden sei, setzt die Nichtigerklärung dieser Ehe nicht voraus.