Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1995

Geschäftszahl

95/18/0326

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/25 93/18/0259 1

Stammrechtssatz

Es ist Sache des Fremden, sich schon vor der Einreise auf geeignete Weise über die maßgebliche Rechtslage zu erkundigen (Hinweis E 17.2.1992, 91/19/0328).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

95/18/0327