Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1995

Geschäftszahl

95/18/0282

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/23 94/18/1062 2

Stammrechtssatz

Im Rahmen einer auf Paragraph 6, Absatz 2, AufenthaltsG 1992 gestützten abweislichen Entscheidung kommt eine Bedachtnahme auf die persönlichen (privaten, familiären) Interessen des Fremden nicht in Betracht.