Verwaltungsgerichtshof
29.06.1995
95/18/0282
GRS wie VwGH E 1995/03/23 94/18/1062 2
Im Rahmen einer auf Paragraph 6, Absatz 2, AufenthaltsG 1992 gestützten abweislichen Entscheidung kommt eine Bedachtnahme auf die persönlichen (privaten, familiären) Interessen des Fremden nicht in Betracht.