Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.1999

Geschäftszahl

95/18/0200

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0977/79 E 22. Jänner 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Devolutionsantrag ist nur zulässig, wenn die der "sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde" nachgeordnete Verwaltungsbehörde eine ihr obliegende Entscheidungspflicht verletzt hat. Trifft dies nicht zu, so ist der Antrag zurückzuweisen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

95/18/0258