Verwaltungsgerichtshof
15.11.1999
95/18/0200
GRS wie 0977/79 E 22. Jänner 1980 RS 2
Ein Devolutionsantrag ist nur zulässig, wenn die der "sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde" nachgeordnete Verwaltungsbehörde eine ihr obliegende Entscheidungspflicht verletzt hat. Trifft dies nicht zu, so ist der Antrag zurückzuweisen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/18/0258